Whistleblower (Hinweisgeber) -Richtlinie (EU 2019/1937)

Bis spätestens 17.12.2021 müssen die Mindeststandards der Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1937) auch in Österreich umgesetzt werden. Öffentliche Stellen und private Arbeitgeber sind – ab einer gewissen Größe – spätestens ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, ein Whistleblowing-System zu haben. Gleichzeitig sieht die Richtlinie einen starken Schutz für Hinweisgeber und sogar deren Unterstützer vor. Ihre Umsetzung in die betriebliche Praxis führt zu Fragen in den Bereichen Datenschutzrecht, Arbeitsrecht und Compliance.

Die Mindeststandards der Richtlinie gelten nur für Hinweise über Rechtsverstöße in bestimmten Bereichen des Unionsrechts. Erfasst werden u.a. Verstöße im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftragswesen (Vergabeverfahren), Finanzdienstleistungen, der öffentlichen Gesundheit, dem Schutz der Privatsphäre und Datenschutz oder den Binnenmarktvorschriften (Arbeitnehmerfreizügigkeit).

Der in der Richtlinie festgelegte Schutz und die diesbezüglichen Pflichten von Unternehmen gelten daher nur für Rechtsverstöße in diesen speziellen Bereichen. Fehlverhalten in anderen Bereichen – wie etwa im Anti-Diskriminierungsrecht – werden von der Richtlinie nicht erfasst. Der österreichische Gesetzgeber könnte diese Rechte und Pflichten zwar auch auf andere Bereiche ausdehnen (sogenanntes Gold Plating), im aktuellen Regierungsprogramm ist davon aber keine Rede.

Das dreistufige Meldesystem

Gemäß der Richtlinie muss ein dreistufiges Meldesystem eingerichtet werden. Es soll umfassen:
1)    interne Meldekanäle;
2)    externe Meldekanäle und
3)    eine Offenlegung (im Rahmen derer Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden).

ACHTUNG:

Dieses dreistufige System legt auch die Hierarchie der Meldekanäle fest, die Whistleblower einhalten müssen. Als Grundregel gilt daher: Hinweisgeber müssen zunächst die internen Meldekanäle ausschöpfen.

Wir als EFS haben uns entschlossen unsere Verantwortung schon vor Inkrafttreten der Richtline und unabhängig der Mitarbeiteranzahl wahrzunehmen und haben daher folgende Meldekanäle anonym bereit gestellt: